Fragen zum Thema Datenschutz, die Sie sich stellen sollten.
Ansonsten kann es teuer werden!
Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit NEIN beantworten, bin ich
Ihnen gerne bei der Erstellung eines Datenschutzkonzeptes behilflich.
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Zudem muss im Rahmen der neuen Verordnung in der Datenschutzerklärung auf dieses Widerrufsrecht hingewiesen werden. Einwilligungs und Datenschutzerklärungen sind also insoweit anzupassen.
ACHTUNG: Eine nach bisher geltendem Recht rechtswirksame eingeholte Einwilligung gilt auch nach dem 25.05.2018 fort. Soll jedoch nach dem 25.05.2018 eine Einwilligung beim Betroffenen eingeholt werden, muss die Einwilligungserklärung den oben dargestellten Grundsätzen entsprechen.
HINWEIS: Art. 35 Abs. 7 EU DSGVO regelt den typischen Ablauf einer DSFA. Im Unternehmen sollte also ein entsprechendes Muster für einen Meldeprozess im Sinne der DSFA vorliegen, um die Risikobewertung durchzuführen, ebenso wie ein Meldebogen für die Behörde.
Diese Meldung muss nach Art. 33 Abs. 3 EU DSGVO bestimmte Informationen zur Art und den wahrscheinlichen Folgen der Verletzung beinhalten. Zudem sind Sie verpflichtet betroffene Personen über Datenpannen zu informieren. Sie sind als Unternehmer verpflichtet, eine Datenpanne innerhalb von 72 Std. der Aufsichtsbehörde zu melden. Diese Meldung muss nach Art. 33 Abs. 3 EU DSGVO bestimmte Informationen zur Art und den wahrscheinlichen Folgen der Verletzung beinhalten.
Zudem sind Sie verpflichtet betroffene Personen über Datenpannen zu informieren.
umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen besteht, oder eine umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogenen Daten (z.B. Religion, ethnische Zugehörigkeit etc.) besteht. (EU DS GVO Art. 37)
und/oder wenn
in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, sie Verarbeitungen vornehmen, die einer Datenschutz Folgenabschätzung unterliegen, oder sie geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt oder Meinungsforschung personenbezogene Daten verarbeiten. (BDSG (neu) §38)
ACHTUNG:
Die Sanktionen sind erheblich, wenn sich ein Unternehmen nicht daran hält: 10.000.000,00 € oder 2 % des
weltweiten gesamten Vorjahresumsatzes.
Hatte der Datenschutzbeauftragte bislang nur die Aufgabe auf die Einhaltung des Datenschutzes hinzuwirken, obliegt ihm zukünftig die Aufgabe, die Einhaltung des Datenschutzes zu überwachen.
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten müssen nach Art. 37 Abs. 7 EU DSGVO veröffentlicht und der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden.
ACHTUNG:
Bei Verstößen steigt nun das Haftungsrisiko nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Geschäftsführer, Mitarbeiter und interne Datenschutzbeauftragte. Bei Verstößen im Umgang mit personenbezogenen Daten drohen über Geldbußen hinaus gar strafrechtliche
Sanktionen wie eine Freiheitsstrafen ( §42 DSAnpUG).
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